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SWK 19, 1. Juli 2017, Seite 862

Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz

Was ändert sich für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer?

Alexander Peschetz und Katharina Peschetz

Am hat der Ministerrat die Regierungsvorlage des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) beschlossen. Das Gesetz, das Teil der der Umsetzung der 4. Geldwäsche-RL ist, stellt nicht nur die Basis für das Register der wirtschaftlichen Eigentümer dar, sondern wird auch tiefgreifende Änderungen für Wirtschaftstreuhänder mit sich bringen. Dieser Beitrag bietet einen ersten Überblick, um Berufsberechtigten eine rechtzeitige Vorbereitung auf die notwendigen Maßnahmen zu erlauben.

1. Grundlagen des WiEReG

Die 4. Geldwäsche-RL sieht unionsweit die verbindliche Einführung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer vor. In Österreich erfolgt die Umsetzung dieser Vorgaben im WiEReG. Das WiEReG soll durch Offenlegung der tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümer, gerade in Hinblick auf komplexere Konzernstrukturen, Beteiligungsgesellschaften oder Privatstiftungen und Trusts, zur Geldwäscheprävention beitragen.

Das WiEReG richtet sich primär an die in das Register einzutragenden Rechtsträger. Soweit eine Wirtschaftstreuhandgesellschaft vorliegt, ist diese auch Rechtsträger im Sinne des WiEReG und hat die nachfolgend dargestellten Regelungen ebenfalls anzuwenden. Die Vorschriften, die Wirtschaftstreuhänder in Hinblick auf die von Ihnen betreuten Klienten einzu...

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