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SWK 3, 20. Jänner 2024, Seite 84

Highlights aus dem UStR-Wartungserlass 2023

Aktuelles auf einen Blick

Thomas Epply, Bernhard Kuder, Alexandra Pleininger und Annemarie-Krammer Shepherd

Das BMF hat am den UStR-Wartungserlass 2023, 2023-0.877.675, BMF-AV 2023/152, veröffentlicht. Im Rahmen der laufenden Wartung wurden insbesondere die aktuelle Judikatur der Höchstgerichte (VwGH/EuGH) sowie Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023), BGBl I 2023/110, und das CESOP-Umsetzungsgesetz 2023, BGBl I 2023/106, aufgenommen und Aussagen/Abschnitte der UStR zu überholten Rechtslagen gestrichen. Die wesentlichen Aussagen des Wartungserlasses werden in der Folge überblicksmäßig dargestellt.

1. Gutscheine

In Rz 4 UStR wurden Aussagen aus den Leitlinien des Mehrwertsteuerausschusses festgehalten, wonach Gutscheine und Token nach ihrer jeweiligen Qualifizierung und Verwendung im Einzelfall zu beurteilen sind. Token, die als solche noch nicht Teil eines geregelten Marktes in der EU sind und deren Merkmale noch nicht endgültig festgelegt sind, sind grundsätzlich keine Gutscheine.

2. Leistungsaustausch

In Rz 8 UStR wurden einerseits das A gegen Finanzamt X, C-713/21, hinsichtlich der Steuerbarkeit von abgetretenen Preisgeldern, die im Gegenzug für die Unterbringung, das Training und die Turnierteilnahme vereinnahmt werden, eingearbeitet und andererseits ...

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