Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 36, 20. Dezember 2023, Seite 1371

Unzulässigkeit der ersatzlosen Aufhebung eines „endgültigen“ Festsetzungsbescheides

Entscheidung: Ra 2021/16/0085 (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Normen: § 200, 208 Abs 1 lit d, 279 Abs 1 BAO.

Sachverhalt und Verfahren: Ein Steuerpflichtiger erhielt im Jahr 1990 von seinem Vater eine Liegenschaft auf den Todesfall. Das Finanzamt setzte aufgrund des abgeschlossenen Übergabevertrags auf den Todesfall die Grunderwerbsteuer vorläufig fest. Im Jahr 2018 wurde der Übergabevertrag aufgehoben, und der Steuerpflichtige beantragte die endgültige Festsetzung der Grunderwerbsteuer mit null. Das Finanzamt wies den Antrag aufgrund der eingetretenen Verjährung ab.

Das BFG gab der Beschwerde Folge und hob den angefochtenen Bescheid ersatzlos auf. Die Übergabe auf den Todesfall sei vom Eintritt einer Bedingung (Tod) abhängig, womit die Steuerschuld erst mit deren Eintritt entstehe. Dieser Zeitpunkt sei auch für den Beginn der Verjährung maßgebend.

Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 279 Abs 1 BAO hat das Verwaltungsgericht grundsätzlich immer in der Sache selbst zu entscheiden. Es ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach ...

Daten werden geladen...