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SWK 35, 15. Dezember 2023, Seite 1336

Mobilfunkvertrag und Gutscheine für Endgeräte sind keine einheitliche Leistung

Entscheidung: Ra 2020/13/0110 (Parteirevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Normen: § 2, 3 UStG.

Sachverhalt und Verfahren: Ein Mobilfunkanbieter bot verschiedene Tarifaktionen an, in deren Rahmen die Kunden bei Anmeldung zu einem bestimmten Tarif die Möglichkeit hatten, auch Wertgutscheine zur Einlösung beim Kauf von Endgeräten (zB Notebooks) bei verschiedenen Händlern zu erhalten. Das – im Vergleich zum Tarif ohne Gutschein höhere – Tarifentgelt wurde zur Gänze der Umsatzsteuer unterworfen.

Das BFG wies die Beschwerden ab und führte aus, entgegen der Ansicht des Mobilfunkanbieters entfalle nicht ein Teil des (Tarif-)Entgelts auf die Gutscheine. Bei der Abgabe der Gutscheine handle es sich wirtschaftlich betrachtet um eine plakative Werbeaktion, und die dadurch erwachsenden Kosten würden sich nicht auf das einzelne, vom Kunden für die Telekommunikationsdienstleistung (monatlich) entrichtete Entgelt mindernd iSd § 16 Abs 1 UStG auswirken. Die Gutscheinaushändigung sei nur eine unselbständige Nebenleistung.

Rechtliche Beurteilung: Eine Leistung ist als einheitlich anzusehen, wenn zwei oder mehrere Einzelleistungen oder Handlungen so eng miteinander verbunden sind, d...

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