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SWK 36, 20. Dezember 2022, Seite 1397

Pflicht zur Vorauszahlung der Mehrwertsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb von Kraftstoffen ist unionsrechtswidrig

Entscheidung: G. sp. z o.o., C-855/19.

Normen: Art 69, 206 und 273 MwStSyst-RL.

Die Art 69, 206 und 273 MwStSyst-RL in der durch die Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass sie einer Bestimmung des nationalen Rechts entgegenstehen, die eine Pflicht zur Vorauszahlung der Mehrwertsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb von Kraftstoffen anordnet, bevor dieser Steueranspruch im Sinne des Art 69 MwStSyst-RL eintritt.

Rubrik betreut von: Gernot Aigner
Assoz. Univ.-Prof. Dr. Gernot Aigner lehrt am Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der JKU. Er ist Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der KSW und selbständiger Steuerberater in Linz.
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