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SWI 12, Dezember 2020, Seite 703

VwGH: Keine Mindestzahl an Nächtigungen für die Begründung eines Wohnsitzes

Um einen Wohnsitz gemäß § 26 Abs 1 BAO zu begründen, bedarf es der tatsächlichen Verfügungsgewalt über bestimmte Räumlichkeiten.

Aus den objektiven Umständen muss sich erschließen lassen, dass der Steuerpflichtige die Wohnung für Wohnzwecke benutzen wird.

Es ist nicht entscheidend, in welchem zeitlichen Ausmaß eine Wohnung tatsächlich genutzt wird.

Sachverhalt: Der Mitbeteiligte ist ein österreichischer Musiker. Seit Mitte der 90er-Jahre hat er nach seinem Vorbringen in Kenia ein Haus gemietet und wähnte sich in Österreich lediglich beschränkt steuerpflichtig. Im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung stellte das Finanzamt fest, dass der Mitbeteiligte im Jahr 1993 in Österreich eine Liegenschaft erworben und darauf ein Wohnhaus errichtet habe, welches er während seiner zahlreichen Österreichaufenthalte (für Proben, Verwandtenbesuche, Besuch von Freunden, Bautätigkeiten etc) als Wohnsitz genutzt habe. Der Mitbeteiligte sei daher in den Streitjahren 2004 bis 2007 in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

In seiner dagegen erhobenen Beschwerde brachte der Mitbeteiligte zunächst vor, dass das Wohnhaus in den Jahren 2004 bis 2007 gar nicht benutzbar bzw vermietet gewesen sei. Schließlich ste...

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