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SWI 12, Dezember 2016, Seite 592

Ließ der VfGH die Wiener Vertragsrechtskonvention wirklich unbeachtet?

Did the Constitutional Court Really Ignore the Vienna Convention on the Law of Treaties?

Romuald Kopf

Helmut Loukota recently found fault with the Austrian Constitutional Court (Verfassungsgerichtshof; VfGH) for ignoring the Vienna Convention on the Law of Treaties in its decision of September 25th, 2015, V 41/2015. In doing so, he repeated a criticism he had previously made. Romuald Kopf seeks to show that the criticism is ultimately not justified. In conclusion, he makes reference to a planned amendment.

I. Problemstellung

H. Loukota bemängelte jüngst, der VfGH habe in seinem Erkenntnis vom , V 41/2015, die Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK) unbeachtet gelassen. Damit wiederholt er einen bereits früher erhobenen Vorwurf. Dieser Beitrag versucht aufzuzeigen, dass der Vorwurf im Ergebnis nicht begründet ist. Abschließend wird auf eine geplante Änderung verwiesen.

II. Das VfGH-Erkenntnis

Über Antrag des BFG hat der VfGH die zum österreichisch-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA Liechtenstein) ergangene Verordnung des BGBl II 2013/450, als gesetzwidrig aufgehoben. Die Verordnung sah rechtsverbindlich vor, Art 19 Abs 1 DBA Liechtenstein, das ist die sogenannte „Kassenstaatsregel“, weit auszulegen und dabei das personenbezogene, restriktiv wirkende Tatbestandsmerkmal „in Ausübung öffentlicher Funktionen“ au...

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