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PV-Info 12, Dezember 2017, Seite 15

Kein Frühwarnsystem bei Vertragsübernahme

Andreas Gerhartl

Arbeitgeber, die die Auflösung mehrerer Arbeitsverhältnisse beabsichtigen, müssen bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte im Vorhinein Anzeige an das AMS erstatten (sogenanntes Frühwarnsystem). Eine Vertragsübernahme gilt aber nicht als Auflösung des Arbeitsverhältnisses und ist somit auch nicht in die Berechnung der Schwellenwerte miteinzubeziehen ().

Sachverhalt

Der klagende Arbeitnehmer war beim beklagten Arbeitgeber als Kraftfahrer vom bis zum beschäftigt. Sein Arbeitsverhältnis endete durch Arbeitgeberkündigung vom . Zwischen dem neuen Arbeitgeber, einer GmbH, und 22 anderen Mitarbeitern wurden jeweils sogenannte Arbeitsvertragsübernahmen ohne Betriebsübergang vereinbart. Aufgrund dieser Vereinbarungen wurden die Arbeitsverhältnisse der betreffenden Mitarbeiter ab auf die GmbH übertragen und von dieser unter Aufrechterhaltung aller Rechte und Pflichten übernommen.

Der kündigende Arbeitgeber erstattete keine Anzeige an das AMS gemäß § 45a AMFG (Frühwarnsystem). Im 30-tägigen Zeitraum des § 45a Abs 1 AMFG, in den der Ausspruch der Kündigung fiel, wurde der Schwellenwert für die Verständigung des AMS ohne Berücksichtigung der Vertragsübernahmen durch die GmbH nicht übersc...

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