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ASoK 12, November 2004, Seite 424

Das Dienstzeugnis in der Praxis

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses

Dr. Hans Trattner

Das Dienstzeugnis ist eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Art und die Dauer des Dienstverhältnisses. Es kann auch ein Werturteil über die Leistungen und die Führung des Arbeitnehmers im Dienst beinhalten, es dürfen aber nur günstig lautende Aussagen darin getroffen werden.

Rechtsgrundlage

Hinsichtlich der Rechtsgrundlage kommt es auf den Status des Arbeitnehmers an bzw. darauf, welchem Gesetz er unterliegt.

Angestellte Für Angestellte ist das Dienstzeugnis im § 39 AngG verankert:

„Der Dienstgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer auf Verlangen ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und Art der Dienstleistung auszustellen. Eintragungen und Anmerkungen im Zeugnisse, durch die dem Arbeitnehmer die Erlangung einer neuen Stellung erschwert wird, sind unzulässig. Äußerungen im Zeugnisse über den Wert der Leistungen des Dienstnehmers sind nur insoweit zulässig, als sie für den Dienstnehmer günstig lauten.

Verlangt der Dienstnehmer während der Dauer des Dienstverhältnisses ein Zeugnis, so ist ihm ein solches auf seine Kosten sogleich auszustellen.

Zeugnisse des Dienstnehmers, die sich in Verwahrung des Dienstgebers befinden, sind ihm auf Verlangen jederzei...

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