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SWI 12, Dezember 2019, Seite 624

Besteuerung von Energieerzeugnissen, die im Herstellungsbetrieb verbraucht werden

Entscheidung: Petrotel-Lukoil, C-68/18.

Normen: Art 21 RL 2003/96/EG; Art 2 Abs 3 RL 2003/96/EG.

Art 21 Abs 3 RL 2003/96/EG des Rates vom zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom ist dahin auszulegen, dass er nationalen Vorschriften oder Gepflogenheiten entgegensteht, die die Besteuerung von Energieerzeugnissen vorsehen, die im Wärmekraftwerk des Betriebs, in dem sie hergestellt wurden, verbraucht werden, sofern dieser Verbrauch zu dem Zweck erfolgt, unter Erzeugung der für den technologischen Prozess der Herstellung dieser Erzeugnisse erforderlichen Wärmeenergie Energieerzeugnisse herzustellen.

Diese Auslegung gilt unbeschadet der grundsätzlichen Anwendung von Art 14 Abs 1 Buchst a dieser RL auf den Anteil der für die Zwecke der Erzeugung von elektrischem Strom verbrauchten Energieerzeugnisse.

Art 2 Abs 3 RL 2003/96/EG sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind dahin auszulegen, dass sie nationalen Vorschriften oder Gepflogenheiten entgegenstehen, denen zufolge in Ermangelung eines Antrags bei den zuständigen Steuerbehörden auf Einreihung im Hinblick auf die Verbrauchsteuern f...

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