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ASoK 12, Dezember 2012, Seite 467

Änderung der Sachbezugswerteverordnung – Zinsersparnis aus Arbeitgeberdarlehen

Begutachtungsentwurf des BMF, online abrufbar unter https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/NeueGesetze/VerordnungderBundes_13491/_start.htm.

Nach § 5 der Sachbezugswerteverordnung ist die Zinsersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen mit 3,5 % anzusetzen. In mehreren Steuerverfahren wurde geltend gemacht, dass dieser seit 2004 geltende Referenzzinssatz der Verordnung nicht (mehr) dem gesetzlich vorgegebenen Bewertungsmaßstab des Mittelwerts des Verbrauchsortes entspricht (vgl. dazu auch Shubshizky, Praxis-News aus Sozialversicherungs- Lohnsteuer- und Arbeitsrecht in Kurzform, ASoK 2012, 317).

S. 468Nach § 5 der Sachbezugswerteverordnung i. d. F. des Begutachtungsentwurfs sollen für die Zinsersparnis ab 2013 folgende Regelungen gelten:

  • Der steuerliche Referenzzinssatz für unverzinsliche oder zinsverbilligte Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen ist jeweils zum 30. November für das Folgejahr festzusetzen. Ausgangspunkt für diese Festsetzung ist die Monatsdurchschnittstabelle des Euribor für den Zeitraum vom 1. Oktober des Vorjahres (Jahr, das dem Jahr der Festsetzung vorangeht) bis zum 30. September des laufenden Jahres (des Festsetzungsjahres). Dieser Prozentsatz ist um einen Prozentpunkt zu erhöhen und auf halbe P...

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