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SWI 12, Dezember 2019, Seite 621

EuGH: Abtretung aller Rechte und Pflichten in einem Zwangsvollstreckungsverfahren gegen Entgelt mehrwertsteuerpflichtig

Im seinem Urteil vom , Paulo Nascimento Consulting, C-692/17, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob die Abtretung aller Rechte und Pflichten aus einer Position in einem Zwangsvollstreckungsverfahren einer durch gerichtliche Entscheidung anerkannten Forderung, deren Zahlung durch ein Recht an einem beschlagnahmten und dem Steuerpflichtigen zugeschlagenen Grundstück gesichert ist, der Mehrwertsteuer unterliegt und ob im Falle einer Steuerbarkeit eine Steuerbefreiung zur Anwendung kommt. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Paulo Nascimento Consulting (im Folgenden: PNC) wurde im November 2006 im Rahmen ihrer Immobilienmaklertätigkeit ein Exklusivauftrag über den Verkauf einer landwirtschaftlichen Fläche erteilt. PNC leitete ein Kaufangebot an ihren Auftraggeber, den Eigentümer dieser Fläche, weiter. Dieser lehnte das Kaufangebot jedoch ab und weigerte sich, PNC für die erbrachte Dienstleistung zu bezahlen. PNC klagte daraufhin eine Forderung iHv 125.000 Euro für die geschuldete Immobilienmaklerprovision zuzüglich Mehrwertsteuer und Verzugszinsen ein. Das Gericht gab der Klage von PNC mit rechtskräftig gewordenem Urteil statt.

Da der Schu...

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