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PV-Info 12, Dezember 2021, Seite 18

Besonderer kollektivvertraglicher Kündigungsschutz

Thomas Rauch

Der Kollektivvertrag für Angestellte des Innendienstes der Versicherungsunternehmen (KVI) sieht einen besonderen Kündigungsschutz vor. Die Auffassung der klagenden Arbeitnehmerin, dass beim besonderen Kündigungsschutz nach dem KVI wie beim allgemeinen Kündigungsschutz bezüglich der Sozialwidrigkeit einer Kündigung (§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG) eine Interessenabwägung zwischen den durch die Kündigung beeinträchtigten wesentlichen Interessen des Arbeitnehmers mit den betrieblichen Interessen vorzunehmen sei, trägt der Wortlaut der kollektivvertraglichen Bestimmung zum besonderen Kündigungsschutz nicht ().

Sachverhalt

Ausgangspunkt des hier zu erörternden Falls war eine Klage einer Angestellten eines Versicherungsunternehmens auf Feststellung des aufrechten Arbeitsverhältnisses, welches vom Arbeitgeber nach einer 29-jährigen Betriebszugehörigkeit gekündigt wurde. Die Klägerin begehrte die Feststellung mit dem Hinweis auf den besonderen Kündigungsschutz des auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Kollektivvertrags (KVI). Nach § 29 Abs 2 lit f KVI können Angestellte ab dem vollendeten 24. Lebensjahr, die das 5. Dienstjahr vollendet haben, nur gekündigt werden, „wenn eine Personalredukti...

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