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SWI 10, Oktober 2023, Seite 559

Europäische Kommission: Vorschläge zur Reduzierung der Befolgungskosten für grenzüberschreitend tätige Unternehmen

Am hat die Europäische Kommission ein Paket von Initiativen zur Reduzierung der Befolgungskosten für große grenzüberschreitend tätige Unternehmen in der EU S. 560angenommen. Der Vorschlag „Unternehmen in Europa: Rahmen für die Unternehmensbesteuerung“ (Business in Europe: Framework for Income Taxation; BEFIT) soll das Leben von Unternehmen und Steuerbehörden erleichtern, indem ein neues, einheitliches Regelwerk zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmensgruppen eingeführt wird. Dadurch sollen die Befolgungskosten großer Unternehmen, die in mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind, gesenkt werden. Gleichzeitig sollen die Steuerbehörden leichter die geschuldeten Steuern festsetzen können. Die Kommission meint, dass durch die neuen, vereinfachten Vorschriften die Befolgungskosten für in der EU tätige Unternehmen um bis zu 65 % sinken werden.

Unternehmen, die derselben Gruppe angehören, sollen ihre Steuerbemessungsgrundlage zukünftig nach gemeinsamen Regeln berechnen. Die Steuerbemessungsgrundlage aller Mitglieder der Gruppe werden in einer einzigen Steuerbemessungsgrundlage zusammengefasst. Für jedes Mitglied der BEFIT-Gruppe wird ein prozentualer Anteil an der aggregierten...

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