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PV-Info 12, Dezember 2018, Seite 2

Aktuelles aus der Personalverrechnung

Nina Jandl

Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.

Absagen zu Betriebsveranstaltungen gehen steuerlich nicht zu Lasten der teilnehmenden Kollegen

In Deutschland hat das FG Köln nun erstmals entschieden, dass Absagen von Kollegen anlässlich einer Betriebsveranstaltung (zB Weihnachtsfeier) steuerlich nicht zu Lasten der teilnehmenden Kollegen gehen. Sie erhöhen für diese also nicht den lohnsteuerpflichtigen Wert der Betriebsveranstaltung. Konkret ging es im vorliegenden Fall um eine GmbH, welche die Durchführung eines gemeinsamen Kochkurses als Weihnachtsfeier geplant hatte. Nach dem Konzept des Veranstalters durfte jeder Teilnehmer unbegrenzt Speisen und Getränke verzehren. Von den ursprünglich angemeldeten 27 Arbeitnehmern sagten zwei kurzfristig wieder ab. Diese Absagen führten jedoch zu keiner Reduzierung der veranschlagten Kosten durch den Veranstalter. Die GmbH verteilte die Kosten in weiterer Folge auf die angemeldeten Arbeitnehmer (27), was zu einer niedrigeren Steuerbelastung pro Kopf führte. Die deutsche Finanzverwaltung war jedoch der Meinung, dass auf die tatsächlich teilnehmenden ...

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