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PV-Info 12, Dezember 2019, Seite 4

PKW-Sachbezug: Änderung der Sachbezugswerteverordnung mit Wirkung ab 1. 1. 2020 bzw ab 1. 4. 2020

Monika Kunesch

Die Finanzverwaltung hatte in zwei jüngst vom BFG entschiedenen Fragen abweichende Ansichten zur Auslegung der SachbezugswerteVO in Hinblick auf die Ermittlung des PKW-Sachbezugs. Ohne die abschließenden Entscheidungen des VfGH bzw des VwGH abzuwarten, zementierte der Verordnungsgeber die Ansicht der Finanzverwaltung durch Änderung der SachbezugswerteVO ein. Handlungsbedarf bestand für den Verordnungsgeber aufgrund der Änderung der Ermittlung der CO2-Emissionswerte durch Umstellung vom NEFZ-Verfahren auf das WLTP-Verfahren.

Änderungen im Überblick

Mit BGBl II 2019/314, ausgegeben am , wurden folgende Änderungen der SachbezugswerteVO umgesetzt:

  • § 4 Abs 1 SachbezugswerteVO: Klarstellung, was unter einem Kraftfahrzeug zu verstehen ist.

  • § 4 Abs 1 SachbezugswerteVO: Anpassung der CO2-Emissionsgrenzen aufgrund des Umstiegs von der NEFZ-Messung auf die WLTP-Messung.

  • § 4 Abs 6 SachbezugswerteVO: Änderung der Bemessungsgrundlage für den PKW-Sachbezug von Vorführ-Kfz.

  • § 4 Abs 7 Satz 2 SachbezugswerteVO: Berechnung des PKW-Sachbezugs bei einmaligen oder laufenden Kostenbeiträgen des Arbeitnehmers.

  • § 4b SachbezugswerteVO: Ausnahme für Sachbezüge für die Privatnutzung arbeitgebereigener Fahrräder oder...

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