Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 12, Dezember 1999, Seite 514

Britische Gewinnausschüttungen

Gewinnausschüttungen britischer Kapitalgesellschaften unterliegen keiner der österreichischen Kapitalertragsteuer vergleichbaren Abzugsbesteuerung; Ausschüttungen lösen allerdings eine „im voraus zu zahlende britische Körperschaftsteuer" (Advance Corporation Tax – ACT) aus, die – zur Vermeidung bzw. Milderung einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung auf Gesellschafts/Gesellschafterebene – nicht nur für britische Anteilseigner, sondern nach Maßgabe der DBA-Bestimmungen auch für in Österreich ansässige Anteilseigner einen Entlastungsanspruch eröffnet; im Fall der aus Großbritannien in das DBA-Ausland fließenden Dividenden ist dieser Anspruch allerdings nach Maßgabe der jeweiligen Abkommensbestimmungen begrenzt.

In Österreich ansässige natürliche Personen sind gemäß Art. 10 Abs. 4 (ii) des DBA-Großbritannien berechtigt, diesen (begrenzten) Entlastungsanspruch durch Antrag auf Steuerrückerstattung geltend zu machen. Rückerstattungsfähig ist jener britische Steuerbetrag, der 15% der um die ACT erhöhten Dividendenausschüttung übersteigt.

Ist eine österreichische KG (Gesellschafter sind zwei inländische GmbHs zu 65% und 15% und eine natürliche Person zu 20%) an einer britischen Limited Liab...

Daten werden geladen...