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GesRZ 6, Dezember 2010, Seite 299

Budgetbegleitgesetz 2011–2014; Teil Abgabenänderungsgesetz

Am wurde der Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Instituten des Finanzmarktes (Stabilitätsabgabegesetz) sowie eine Flugabgabe (FlugabgabegesetzFlugAbgG) eingeführt werden und mit dem ua das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Investmentfondsgesetz 1993 und das Glücksspielgesetz geändert wurden (Budgetbegleitgesetz 2011–2014 – BBG 2011–2014; Teil Abgabenänderungsgesetz – AbgÄG), zur Begutachtung versendet.

Durch diesen Gesetzesentwurf sollen ua folgende Hauptziele erreicht werden:

  • Stabilitätsabgabegesetz: Kreditinstitute sollen sich an den Krisenkosten des Staates beteiligen, indem sie ab 2011 eine Stabilitätsabgabe leisten. Darüber hinaus sollen durch die zusätzliche Besteuerung von risikoreicheren Finanzierungsinstrumenten hinaus Lenkungseffekte erzielt werden.

  • EStG 1988: Realisierte Wertsteigerungen von Kapitalvermögen sollen in das KESt-System einbezogen und das KESt-Gutschriftensystems zugunsten einer einfachen Neuregelung abgeschafft werden.

  • KStG 1988: Werden Beteiligungsanschaffungen im Konzern fremdfinanziert, so sollen die Zinsen künftig nicht mehr abzugsfähig sein. Bei Privatstiftungen sollen steuerlich motivierte Gestaltungen iZm Grundstücken ausgeschlossen und der sich aus der niedrigen Zwischensteuer ergebende Thesaurierungsvorteil abgeschafft we...

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