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GesRZ 6, Dezember 2007, Seite 364

Größenklassen von Kapitalgesellschaften und Prüfungspflicht des Firmenbuchgerichts

Jedenfalls dann, wenn aus dem Firmenbuchakt die Größenklassen nicht verlässlich beurteilt werden können, ist bei Nichtvorlage von Bilanzen und Unterlassung der Bekanntgabe der Größenmerkmale iSd § 282 Abs 2 UGB vom Vorliegen einer großen Gesellschaft auszugehen. Das Firmenbuchgericht hat nicht von Amts wegen die Größenklassen zu erheben ().

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