Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 8, August 2023, Seite 306

III. Umsetzung der Work-Life-Balance-Richtlinie

Eva-Sabrina Gotthardt

Die Work-Life-Balance-Richtlinie (im Folgenden kurz: WLB-Richtlinie) war bis zum umzusetzen. Hierzu liegt ein am in den Nationalrat eingebrachter Initiativantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Urlaubsgesetz, das Angestelltengesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 2021, das Kinderbetreuungsgeldgesetz sowie das Familienzeitbonusgesetz geändert werden (IA 3478/A 27. GP), vor. Bis zum läuft eine Ausschussbegutachtung. Legistische Änderungen sind danach über einen Abänderungsantrag im Ausschuss noch möglich. Die hier aufgezeigte Rechtslage soll daher bloß einen ersten Überblick über den eingebrachten Gesetzesantrag zur Umsetzung der WLB-Richtlinie geben.

1. Änderung des MSchG und des VKG

1.1. Unübertragbarkeit von zwei Karenzmonaten und Alleinerziehendenregelung

In Umsetzung des Art 5 Abs 2 der WLB-Richtlinie sollen § 15 Abs 1 MSchG und § 2 Abs 1 VKG dahin gehend geändert werden, dass ein Elternteil nur mehr bis zum Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes einen Anspruch auf Elternkarenz hat. Voraussetzung für den Elternkarenzanspruch ist weiterhin der gemeinsame Haushalt mit dem Kind. Erst wenn die Elternkarenz mit dem anderen Elternteil gemäß § 15a Abs 1 MSchG und § 3 Abs 1 VKG geteilt wird, verlängert sich der Karenzanspruch bis zum Ablauf des 2...

Daten werden geladen...