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ASoK 12, Dezember 2010, Seite 434

Betriebsübergang mit „Konzern-Leiharbeitern“

Richtungsweisendes EuGH-Urteil für konzernintern überlassene Arbeitnehmer mit erheblichen Unklarheiten

Dr. Bernhard W. Gruber

Am hat der EuGH möglicherweise entschieden, dass die Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern einer Konzerngesellschaft, die dauerhaft an eine andere Konzerngesellschaft überlassen sind, bei Veräußerung dieses Beschäftigers ex lege mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber übergehen. Wie dieses Urteil wirklich zu verstehen ist und ob es vielleicht sogar auf dauerhafte Arbeitskräfteüberlassung außerhalb von Konzernen „ausstrahlt“, bleibt abzuwarten.

Sachverhalt

Im Heineken-Konzern ist das gesamte Personal bei Heineken Nederlands Beheer BV (HNB) beschäftigt. HNB fungiert als zentraler Arbeitgeber des Konzerns und stellt Personal zu den einzelnen Betriebsgesellschaften ab.

Herr Roest war Mitarbeiter der Cateringabteilung von HNB. Er wurde, ebenso wie ungefähr 70 andere Arbeitnehmer dieser Abteilung, zur Heineken Nederland BV abgestellt. Jene erbrachte an verschiedenen Orten Cateringtätigkeiten für die Arbeitnehmer des Heineken-Konzerns. Herr Roest und die übrigen überlassenen Cateringmitarbeiter unterlagen dem Unternehmenstarifvertrag von HNB.

Die Cateringtätigkeiten der Heineken Nederland BV wurden mit Wirkung ab vertraglich an die Albron Catering BV (Albron) übertragen. HNB kündi...

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