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ASoK 12, Dezember 2005, Seite 400

Mitarbeiter von Call-Centern

Dr. Wolfgang Höfle

Mitarbeiter von Call-Centern (§ 4 Abs. 2 und 4, §§ 471a bis 471e ASVG)

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In Call-Centern kann es Mitarbeiter geben, die "inbound-calls" (eingehende Telefonate, z. B. Bestellungen, Reklamationen) bearbeiten, und solche, die "outbound-calls" (ausgehende Telefonate, z. B. aktive Verkaufsgespräche, Kundenwerbung, Meinungsumfragen) vornehmen. Nach Ansicht der Verwaltungspraxis (vgl. E-MVB 004-ABC-012) ist die erste Personengruppe jedenfalls als echte Dienstnehmer einzustufen. Bei der zweiten Personengruppe sei je nach Sachverhalt (z. B. Bindung an Arbeitszeit, Arbeitsort) ein echtes oder freies Dienstverhältnis anzunehmen.

Der VwGH hat kürzlich in dem o. a. Erkenntnis ausgesprochen, dass im Falle beider Personengruppen (im Erkenntnis "Bestellservice" und "Aktiv-Marketing" genannt) eine fallweise, somit keine durchgehende Beschäftigung vorliege.

Aus dieser Entscheidung können jedoch keine allgemeinen Schlüsse gezogen werden, weil sie zum konkreten Sachverhalt ergangen ist. Es ist daher weiterhin davon auszugehen, dass (entsprechend den bisherigen Aussagen in den E-MVB) in einem Call-Center auch freie Dienstverhältnisse denkbar sind.

Während der VwGH zur Frage einer durc...

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