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iFamZ 5, Oktober 2022, Seite 248

Kein Partnerschaftsbonus bei Betreuung 60,05 % zu 39,95 %

iFamZ 2022/180

§ 5b KBGG

Da der Anspruch auf den Partnerschaftsbonus für die Beanspruchung des Kinderbetreuungsgelds zu annähernd gleichen Teilen ein Bezugsverhältnis von mindestens 40 % zu maximal 60 % als absolute Grenzwerte voraussetzt, können diese Werte nicht – etwa durch Auf- bzw Abrundung – auch nur geringfügig unter- bzw überschritten werden (10 ObS 26/22d, iFamZ 2022/138, 185).

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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