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ASoK 12, Dezember 2003, Seite 395

Arbeitnehmerfreizügigkeit in einer erweiterten Europäischen Union

Übergangsregelungen zum Schutz des heimischen Arbeitsmarktes

Mag. Robert Leitner

Mit dem erweitert sich die Europäische Union um weitere zehn Mitgliedstaaten. Mit 450 Millionen Einwohnern wird die EU zum weltweit größten Binnenmarkt, in dem die vier Grundfreiheiten des uneingeschränkten Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs zur Anwendung kommen sollen. Besondere Bedeutung hat dabei der Arbeits- und Dienstleistungssektor, welcher zu den umstrittensten Kapiteln in den Beitrittsverhandlungen zählte. Dabei traten Deutschland und Österreich aufgrund ihrer exponierten Lage an der langen EU-Ostgrenze und des hohen Lohngefälles zu den Beitrittskandidaten für Übergangsregelungen ein, um einen kontrollierten Übergang im Bereich der Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreiheit herbeizuführen. Aufgrund dieser Bemühungen wurde in den Beitrittsverträgeneine maximal siebenjährige Übergangsfrist sowohl für die Arbeitnehmerfreizügigkeit als auch in sensiblen Bereichen des Dienstleistungsverkehrs verankert, wobei Letztere ein Novum in der EU-Geschichte darstellt.

Ziel dieser Übergangsfrist für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und für sensible Dienstleistungsbereiche (Baugewerbe samt verwandter Branchen, gärtnerische Dienstleistungen, Reinigungs- und Sozialdienste sow...

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