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ASoK 12, Dezember 2001, Seite 382

Die Versehrtenrente

Ein Instrument der gesetzlichen Unfallversicherung zur Linderung der Folgen der durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eingetretenen Erwerbsminderung

Mag. Wolfgang Müller

Kürzlich wurden die Begriffe des Arbeitsunfalles bzw. der Berufskrankheit auf dem Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung erläutert.

Welche Leistungen werden bei diesen Versicherungsfällen angeboten?

Die Unfallversicherung sorgt bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen neben der ordnungsgemäßen Unfallversorgung und Heilbehandlung in den Vertragskrankenhäusern bzw. in den eigenen Krankenanstalten auch für die Gewährung einer Reihe finanzieller Dauerleistungen, wie

• Versehrtenrente,

• Zusatzrente für Schwerversehrte,

• Eltern- und Geschwisterrente,

• Witwen-(Witwer-)beihilfe, etc.

Auch Familien- und Taggeld bei Anstaltspflege, besondere Unterstützungen im Rahmen der beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation, soziale Maßnahmen der Rehabilitation, Übergangsgeld, Körperersatzstücke, praktische orthopädische Behelfe und andere Hilfsmittel werden gewährt.

Im Folgenden wird die Versehrtenrente als eine wesentliche Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung behandelt.

EinleitungNach Einlangen einer Unfallanzeige durch den Dienstgeber, einer Meldung durch den Dienstnehmer selbst, eines selbständig Erwerbstätigen oder einer Meldung eines Arztes wird bei der Allgemeinen Unfallversicherungsansta...

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