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IRZ 3, März 2023, Seite 129

Neue Wege in der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Finanzinstituten

Joachim Krakuhn, Elena Gilles, Sebastian Johannes Cikanek und Tonie Lenz

Mit einer grundlegenden Überarbeitung der Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung möchte die EU eine schrittweise Gleichstellung der nicht-finanziellen mit der finanziellen Berichterstattung erreichen. Durch die CSRD und die detaillierten Ausweisvorschriften der durch die EFRAG entwickelten Entwürfe der Berichtsstandards werden Unternehmen, die zukünftig verpflichtet sein werden, einen Nachhaltigkeitsbericht nach den ESRS zu erstellen, allein durch die Menge an Anforderungen und notwendigen Daten vor eine große Aufgabe gestellt. Auch für Finanzunternehmen heißt es damit, neue Wege in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu gehen. Insbesondere die Abgrenzung der Wertschöpfungskette und die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse wird eine zentrale Herausforderung sein. Der Beitrag zeigt die Neuregelungen von CSRD und ESRS – insbesondere mit Blick auf die für Finanzinstitute wichtigen Belange.

1. Übersicht

Mit einer grundlegenden Überarbeitung der Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung möchte die EU eine schrittweise Gleichstellung der nicht-finanziellen mit der finanziellen Berichterstattung erreichen und sie zu einem integralen Bestandteil des Jahresfinanzbericht...

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