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iFamZ 2, April 2022, Seite 90

Kleinbetragssparbücher im Vorverfahren

Aus der Erbrechtspraxis des Dr. S.

Patrick Schweda

I. Grundlegendes

Aufbauend auf dem Beitrag über das rechtliche Schicksal von Kleinbetragssparbüchern in der Verlassenschaftsabhandlung, wonach auf den Erblasser identifizierte Kleinbetragssparbücher zu inventarisieren sind, weil die Identifizierung den Besitz substituiert, ist ergänzend zu untersuchen, ob bei Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens ohne Einantwortung, also im Vorverfahren, eine andere rechtliche Beurteilung geboten ist. Da Verlassenschaftsverfahren mehrheitlich bereits im Stadium des Vorverfahrens enden, erscheint die Prüfung, ob bankseitig beauskunftete und auf den Erblasser identifizierte Kleinbetragssparbücher, die weder dem Gerichtskommissär physisch vorgelegt wurden noch deren Verlassenschaftszugehörigkeit bestätigt wurde, an Zahlungs statt überlassen werden können (§§ 154 f AußStrG) bzw ob darüber eine Verfügungsbefugnis nach § 153 Abs 2 AußStrG eingeräumt werden kann, von besonderem Interesse für die Praxis.

II. Vorverfahren

Mit dem Vorverfahren (§§ 143 bis 155 AußStrG) hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, Verlassenschaftsverfahren bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen ohne Einantwortung zu erledigen. Es handelt sich hierbei um die Überlassung von Verlassenschaftsvermögen an Zahlungs sta...

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