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IRZ 12, Dezember 2018, Seite 509

Berücksichtigung von Wartungsmaßnahmen durch den Leasingnehmer

Der Fall – die Lösung

Lena Lahmann und Frank Richter

1. Der Fall

Die P-GmbH (P) least einen Zug. Die Dauer des Leasingverhältnisses beträgt fünf Jahre. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist alle zwei Jahre eine Wartung des Zugs durchzuführen. Die Wartungskosten, die bedeutsam im Vergleich zum Wert des Zugs sind, trägt P. Außerdem muss P den Zug zum Ende der Leasinglaufzeit gem. Leasingvertrag entweder vollständig gewartet zurückgeben oder dem Leasinggeber den anteiligen Wert der Wartung, der auf die durch den Leasingnehmer genutzte Laufzeit entfällt, erstatten.

Zum Abschlussstichtag liegen folgende Informationen bzgl. des Leasingverhältnisses vor:

Die Leasingdefinition nach IFRS 16 ist erfüllt.

Beginn des Leasingverhältnisses: .

Ende des Leasingverhältnisses: .

Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen bestehen nicht.

Die jährliche (nachschüssige) Leasingrate beträgt EUR 100.000.

Die Kosten für eine Wartung betragen EUR 30.000.

Der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz kann durch P nicht ermittelt werden. Ps Grenzfremdkapitalkostensatz beträgt 5%.

Der risikoadäquate Zinssatz für Wiederherstellungsverpflichtungen beträgt 2%.

Wie sind die Kosten für die Wartungen und die Vereinbarung mit dem Leasinggeber üb...

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