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iFamZ 2, April 2022, Seite 80

Rechtsmittellegitimation naher Angehöriger

iFamZ 2022/58

§ 127 Abs 3 AußStrG

Nahe Angehörige haben bei Unterbleiben der Umbestellung in einem bloß über ihre Anregung eingeleiteten Verfahren keine Rechtsmittellegitimation.

S. 81 Die Rekurslegitimation eines nahen Angehörigen kann auch nicht von der vom Gericht gewählten Entscheidungsform abhängen. Es besteht auch kein Grund, einer Person, die mangels Antragsrecht keine förmliche Entscheidung herbeiführen kann, eine Rechtsmittellegitimation für den Fall zuzuerkennen, dass das Gericht (statt einer Einstellungsverfügung) doch einen Beschluss fasst, mit dem es – wie hier – festhält, dass kein Bedarf für eine Übertragung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung besteht.

[1] Die Mutter des Betroffenen war bereits seit dem Jahr 1998 als Sachwalterin für ihren Sohn tätig. Nach Einleitung eines Erneuerungsverfahrens gem § 128 AußStrG wurde sie mit rechtskräftigem Beschluss vom zu dessen gerichtlicher Erwachsenenvertreterin bestellt.

[2] Mit Schriftsatz vom regte der Einschreiter – der Vater des Betroffenen – die Ab- bzw Umbestellung der Erwachsenenvertreterin an, weil er an der Eignung der Mutter Bedenken hege.

[3] Mit Beschluss vom hielt das Erstgericht fest, dass die Mutter zur gerichtlichen Erwachsenenve...

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