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iFamZ 6, November 2007, Seite 301

Rechtsnatur und Höhe des Ausstattungsanspruchs gem §§ 1220 ff ABGB

Ein Lösungsansatz zur Ausmittlung

Astrid Deixler-Hübner

Der Ausstattungsanspruch stellt den Abschluss des Anspruchs aus Kindesunterhalt dar und kann anlässlich einer Eheschließung geltend gemacht werden. Zur Ausmittlung der Höhe besteht mangels gesetzlicher Regelung - vor allem bei (beträchtlichem) Vermögen des Ausstattungspflichtigen - kein befriedigendes richterrechtliches System. Der vorliegende Beitrag stellt einen Lösungsansatz vor und plädiert aus Rechtssicherheitsgründen entweder für eine gesetzliche Klarstellung oder Eliminierung dieser Bestimmung.

I. Allgemeines

Der Ausstattungsanspruch stellt nach der Judikatur den letzten Akt der Unterhaltsverpflichtung der Eltern gegenüber ihren Kindern dar, sodass das ausstattungsberechtigte Kind noch einmal an deren Lebensverhältnissen angemessen teilhaben muss. Damit wird dem Kind unabhängig vom Geschlecht idR eine Starthilfe für die Gründung von Hausstand und Familie geleistet. § 1220 ABGB knüpft an die Eheschließung an, womit der Ausstattungsanspruch fällig wird. Der Ausstattungsanspruch erlischt zwar mit der Eheauflösung, kann aber auch erst bei Eingehen einer weiteren Ehe begehrt werden. Solange ihn der Berechtigte noch nicht für eine frühere Ehe geltend gemacht oder auf ihn verzichtet hat, kann d...

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