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iFamZ 2, April 2022, Seite 69

Anerkennung der Elternschaft in der Europäischen Union

Mutter, (Vater) Mutter, Kind?

Verena Wodniansky-Wildenfeld

Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom , Pancharevo, C-490/20, über die Pflicht der Mitgliedstaaten zur Anerkennung des Familienstatus in der EU entschieden. Einmal mehr äußert er sich dazu, dass die Berufung auf die öffentliche Ordnung und die mögliche Beeinträchtigung der nationalen Identität eines Staates der Freizügigkeit gleichgeschlechtlicher Partner*innen und ihrer Kinder nicht im Wege stehen dürfe.

I. Sachverhalt

Die Bulgarin V.M.A. und ihre Ehefrau K.D.K., Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, heirateten 2016 in Gibraltar und wurden drei Jahre später Eltern einer in Spanien geborenen Tochter. Die spanischen Behörden stellten dem gemeinsamen Kind eine Geburtsurkunde aus, in der beide Frauen jeweils als „Mutter“ angeführt wurden.

V.M.A. wandte sich wenig später an die bulgarischen Behörden, um für ihre Tochter, die nach bulgarischem Recht die bulgarische Staatsbürgerschaft kraft Abstammung innehat, einen Identitätsnachweis zu beantragen. Der Erhalt eines bulgarischen Passes bzw Personalausweises setzt eine von den nationalen Behörden ausgestellte Geburtsurkunde voraus, weshalb V.M.A. ihrem Antrag bei den bulgarischen Behörden die spanische Geburtsurkunde der Tochter sa...

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