Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 6, Dezember 2022, Seite 307

Endgültige Erbringung des Vermögensopfers

Aus der Erbrechtspraxis des Dr. S.

Patrick Schweda

I. Sachverhalt

Der Erblasser ist geschieden und hinterlässt einen Sohn, zu dem der Kontakt im Zuge der Scheidung der Ehe bereits vor mehreren Jahrzehnten abgebrochen ist. Drei Jahre vor seinem Tod hat der Erblasser den größten Teil seines unbeweglichen Vermögens seinem Cousin geschenkt. Der Urkundenverfasser hat den Erblasser vor Unterzeichnung des Schenkungsvertrags insb über die zweijährige Anrechnungsfrist nach § 782 Abs 1 ABGB bei Schenkungen an nicht pflichtteilsberechtigte Personen belehrt. Der Schwerpunkt der Beratungstätigkeit des Urkundenverfassers lag aber auf grunderwerbsteuerlichen Aspekten, da etliche land- und forstwirtschaftliche Flächen schenkungsgegenständlich waren und die Grunderwerbsteuer bei Erwerb durch den Cousin mangels Zugehörigkeit zum Kreis der nach § 26a GGG begünstigten Personen nicht vom Einheitswert (§ 4 Abs 2 Z 1 GrEStG), sondern vom Grundstückswert (§ 7 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG) berechnet wird.

In der konkreten Causa ließ sich der Grundstückswert jedoch nicht exakt ermitteln, weshalb der Erblasser den Urkundenverfasser nicht mit der Durchführung der Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer beauftragte, sondern mit der Abgabenerklärung („Anzeige des Grunderwerbsteuertatbestandes“). Die Finanzbehörde konnte die Berechnung des ...

Daten werden geladen...