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iFamZ 6, Dezember 2022, Seite 306

Bewertung der Leistung von Verwandten während einer Lebensgemeinschaft bzw Ehe

iFamZ 2022/240

§ 1435 ABGB

Außergewöhnliche Zuwendungen, etwa für den Erwerb einer Wohnung, die erkennbar in der Erwartung des Fortbestands der Lebensgemeinschaft gemacht werden, sind bei Zweckverfehlung rückforderbar. Der Geschäftszweck fällt aber nur bezüglich eines die Auflösung der Lebensgemeinschaft überdauernden Nutzens weg. Werden die zur gemeinsamen Verwendung angeschafften Sachen von den Lebensgefährten zunächst gemeinsam genutzt und fällt der Geschäftszweck erst später weg, dann kann nur der verbleibende Restnutzen zurückgefordert werden.

(…) Die Parteien lebten von 1992 bis in einer Lebensgemeinschaft und waren von 2004 bis zur Scheidung im Juni 2019 miteinander verheiratet (? Anm der Bearbeiterin). In den Jahren 1994 bis 1999 renovierten sie unter Mithilfe von Verwandten ein altes Bauernhaus auf einer im Miteigentum der Eltern des Beklagten stehenden Liegenschaft, um sich ein Wohnhaus zu schaffen. Der Wert der Um- und Ausbaumaßnahmen (…) betrug zum damaligen Zeitpunkt rund 126.000 €. Die Streitteile wendeten insgesamt 230.100 € an Geldmittel auf. Der Restnutzen dieser Baumaßnahmen zum betrug 269.850 €. Die Liegenschaft wurde 1999 ins Alleineigentum des Beklagten und 2...

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