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bau aktuell 6, November 2023, Seite 272

Abrechnen wie die Anwälte?

Rainer Kurbos

Neulich wurde wieder eine Mehrkostenforderung wegen Unschlüssigkeit, das heißt wegen ­mangelnder Behauptungen schon zum Klagsgrund, abgewiesen ().

Diese Entscheidung wurde wegen des Reizthemas „Einzelbehinderungsnachweis statt eines bauwirtschaftlichen Gutachtens“ schon heftigst diskutiert; es soll kein Me-too-Artikel werden, zumal alles, was theoretisch gesagt werden könnte, schon gesagt ist; vielmehr soll ein Vorschlag zur Bewältigung der Probleme, die die Baustelle damit hat, gemacht werden. Plakativerweise ging es unter anderem um das zusätzliche COVID-19-bedingte Tragen von Schutzmasken. Der OGH bejahte die Zuordnung der Pandemiefolgen (gemäß ÖNORM B 2110) zur Bauherrensphäre. Die Klägerin ­hatte kalkulatorisch zwei Masken pro Tag auf den Bruttomittellohn „umgelegt“ und war auch durch Erörterung der Unschlüssigkeit nicht dazu zu bewegen, konkrete Behauptungen, an welchen Tagen sie etwa wie viele Masken ausgegeben hätte, aufzustellen, während der öffentliche Auftraggeber behauptete, die Arbeiter hätten gar keine Schutzmasken getragen.

„... diese Möglichkeit zeigt die Notwendigkeit der Behauptung konkret entstandener Kosten: Es versteht sich von selbs...

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