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BFGjournal 9, September 2023, Seite 311

VwGH: Zweites Erkenntnis zur Konteneinschau

Schriftliches Auskunftsverlangen ist auch teilweise bewilligungsfähig

Michael Rauscher

Mit Erkenntnis vom , Ra 2023/13/0036, 0037, hat der VwGH zum zweiten Mal über die Rechtmäßigkeit von Rekursentscheidungen des BFG im Verfahren zur abgabenbehördlichen Konteneinschau entschieden. In den zwei (denselben Rekurswerber betreffenden) Fällen hatte die Abgabenbehörde in den schriftlichen Auskunftsverlangen Auskünfte zu mehreren Konten verlangt („Sammelauskunftsverlangen“). Revisionsgegenständlich war die Rechtsfrage, ob das von der Abgabenbehörde gemäß § 9 Abs 2 Z 2 KontRegG vorzulegende „fertige“ schriftliche Auskunftsverlangen an das Kreditinstitut nur als Ganzes („vollumfänglich“) bewilligungsfähig ist (so das BFG) oder ob auch eine teilweise Bewilligung der darin verlangten Auskünfte zu verschiedenen Konten zulässig ist. Der VwGH hat eine solche teilweise Bewilligung der „Sammelauskunftsverlangen“ als zulässig erachtet und sich nicht daran gestört, dass mit einem solchen schriftlichen Auskunftsverlangen auch (im Hinblick auf § 38 Abs 2 Z 11 BWG) unzulässige Auskünfte vom Kreditinstitut verlangt werden.


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Ra 2023/13/0036, 0037; KR/2100001/2023; KR/2100002/2023.
§§ 8, 9 KontRegG, § 38 Abs 2 Z 11 BWG

1. Die Rekursentscheidungen

In der ersten Rekursentscheidung hatte das BFG festgestellt...

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