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BFGjournal 11-12, Dezember 2020, Seite 446

Jusstudium eines Försters als Werbungskosten

Domenic Dirnbacher

Das BFG hat sich jüngst mit der Anerkennung von Ausbildungskosten für ein Studium der Rechtswissenschaften auseinandergesetzt: Erwerbschancen müssen verbessert werden. Wenn rechtliche Kenntnisse vertieft, diese nützlich sind und verwendet werden, können Werbungskosten geltend gemacht werden. Zudem hat das BFG weitere Kriterien bei Umschulungskosten hinsichtlich des „Abzielens auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufs“ iZm ordentlichen Studien festgehalten – bloße Absicht reicht nicht.


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RV/2101765/2016, Revision zugelassen

1. Der Fall

Der Beschwerdeführer war ab 2007 als Forstadjunkt – also als Forstorgan iSd § 104 ForstG – und von 2010 bis 2013 als Bezirksförster tätig. Charakteristisch für diese Planstelle ist die Durchführung der Forstaufsicht, der forstbehördlichen Erhebungen und forstlicher Bewirtschaftungsempfehlungen. Dazu zählen ua die Durchführung und Mitarbeit an statistischen Erhebungen, Pflanzengesundheitszeugnissen, diversen (durch diverse Stellen geförderten) Projekten, die Jagdaufsicht und fachliche Stellungnahmen.

Da sich der Beschwerdeführer für Verhandlungen im Bereich Forst interessierte und vielfach vor Ort von den Waldbesitzern auch über re...

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