Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 12, Dezember 2018, Seite 462

Aufgespaltene Konzernübernahme – Absetzung von Fremdkapitalzinsen und Firmenwertabschreibung zulässig

Gerald Ehgartner

Das BFG befasste sich mit der Frage, ob im Falle einer „aufgespaltenen Konzernübernahme“ – also einem Konzernerwerb, bei dem zunächst die Beteiligungen an inländischen Gesellschaften und erst danach restliche Konzerngesellschaften erworben werden – die Absetzung der Firmenwertabschreibung nach § 9 Abs 7 KStG (bei vor dem angeschafften Beteiligungen) sowie der angefallenen Fremdkapitalzinsen zulässig ist.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
RV/7102978/2018, Revision zugelassen (Amtsrevision erhoben)
§ 9 Abs 7 KStG 1988; § 11 Abs 1 Z 4 KStG idF BGBl I 2010/111; ab : § 11 Abs 1 Z 4 iVm § 12 Abs 1 Z 9 KStG 1988

1. Der Fall

1.1. Sachverhalt

Im Jahr 2010 wurden Gesellschaften des A-Konzerns an den B-Konzern veräußert. Vor den beschwerdegegenständlich durchgeführten Veräußerungen lag aufseiten des A-Konzerns – vereinfacht dargestellt – folgende Konzernstruktur vor:

Die niederländische NL Holding, eine Gesellschaft des A-Konzerns, hielt 94,9 % an der deutschen D-A-GmbH, die ihrerseits zu 100 % an der österreichischen Ö1-GmbH beteiligt war, diese wiederum zu 100 % an der Ö2-GmbH, die schließlich 99 % der Anteile an der österreichischen Ö-Ziel-GmbH hielt; 1 % an der Ö-Ziel-GmbH wurde direkt von der D-A-GmbH gehalten.

Außerdem hielt die NL Holding 100 % der Anteile an de...

Daten werden geladen...