Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 12, Dezember 2014, Seite 462

Energieabgabenvergütung und Beihilfenrecht

Thomas Bieber

Ist die Energieabgabenvergütung für Produktionsbetriebe mit der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) vereinbar? Der folgende Beitrag untersucht diese Frage vor dem Hintergrund des Vorabentscheidungsersuchens des /2014.

1. Ausgangslage

Nach § 2 Abs. 1 EnAbgVergG i. d. F. Budgetbegleitgesetz (BBG) 2011 ist eine Energieabgabenvergütung nicht mehr für sämtliche Betriebe, sondern – zurückkehrend zur Ursprungsfassung des BGBl. Nr. 201/1996 – ausschließlich für Produktionsbetriebe zulässig. Abgrenzungsfragen zwischen Produktions- und Dienstleistungsbetrieben leben dadurch neu auf. Die Einschränkung auf Produktionsbetriebe ist nach einem Erkenntnis des VfGH aus dem Jahr 2012, das die Argumentationslinie eines Erkenntnisses aus dem Jahr 2002 fortführt, unionsrechts- und verfassungskonform. Für Jänner 2011 steht Dienstleistungsbetrieben noch eine Energieabgabenvergütung zu.

Die Beihilfe für Produktionsbetriebe beruht nach Art. 108 Abs. 4 AEUV i. V. m. Art. 109 AEUV i. V. m. VO 994/98 auf der VO 800/2008 (im Folgenden: AGVO), die S. 463 einem Mitgliedstaat die Gewährung einer Beihilfe ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission ermöglicht. Ein aktuelles Vor...

Daten werden geladen...