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ASoK 5, Mai 2024, Seite 203

Gleitzeit: Kein Gehaltsabzug für vom Arbeitgeber veranlasste Zeitschulden

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In den Praxis-News vom März 2024 (ASoK 2024, 126) wurde über ein Urteil des OLG Wien zur Abgeltung von vom Arbeitgeber zu vertretenden Minusstunden im Rahmen einer Gleitzeitvereinbarung (OLG Wien , 8 Ra 47/23z, ARD 6884/6/2024) berichtet. Dieses wird nun durch ein Urteil des OGH zu einem ähnlichen Fall bestätigt.

Auch im Urteil des OGH ging es um einen Zusteller, der im Rahmen eines Gleitzeitmodells das ihm zugeteilte Arbeitspensum schneller abwickelte, daher vor Ablauf der festgelegten Arbeitszeit zur Zustellbasis zurückkehrte und auf Anweisung seines Arbeitgebers seinen Dienst beendete. Da die aufgrund dieser Vorgangsweise bewirkten Zeitschulden ausschließlich dem Zeiteinteilungssystem des Arbeitgebers geschuldet waren und der Zusteller – außer durch ein verpöntes Zeitschinden – keine Möglichkeit hatte, selbst auf den Abbau von Minusstunden hinzuwirken, wurde dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Dienstverhältnisses ein Anspruch auf das diesbezügliche Arbeitsentgelt zugesprochen.

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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