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ASoK 5, Mai 2024, Seite 199

I. Erleichterungen betreffend Sicherheitsvertrauenspersonen und Arbeitsschutzausschüsse

Gerda Ercher-Lederer

Ziel der Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden (Grace-Period-Gesetz), ist die Unterstützung von Familienunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Zeit der Betriebsübergabe (RV 2510 BlgNR 27. GP). Neben Erleichterungen im Bereich des Abgabenrechts soll es für diese Unternehmen auch zu Erleichterungen im Bereich des ASchG kommen. Nach § 101a ASchG soll demnach im Falle einer Betriebsübergabe die Verpflichtung zur Mitteilung der Sicherheitsvertrauenspersonen nach § 10 Abs 8 ASchG an das Arbeitsinspektorat nicht unmittelbar nach Bestellung der Sicherheitsvertrauensperson bestehen, sondern innerhalb des zweijährigen Zeitraums ab der Betriebsübergabe. Des Weiteren soll eine Einberufung des Arbeitsschutzausschusses nur mindestens einmal innerhalb des Zweijahreszeitraums erfolgen müssen. Auch die Formerfordernisse im Zusammenhang mit dem Vorsitz, der Einladung und dem Protokoll sollen innerhalb von zwei Jahren nach der Betriebsübergabe nicht gelten.

Diese Änderungen sollen mit in Kraft treten. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Autorinnen und Autoren:
Gerda Ercher-Lederer
Rubrik betreut von: Betreut von Gerda Ercher-Lederer und ...
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