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ASoK 5, Mai 2024, Seite 170

Die EU-Plattformarbeitsrichtlinie

Ein Game-Changer für das Arbeitsrecht?

Elisabeth Brameshuber und Julia Höllwarth

Die Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit (kurz: Plattformarbeitsrichtlinie) verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine widerlegliche gesetzliche Vermutung für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses bei Personen, die Plattformarbeit über eine digitale Arbeitsplattform leisten, einzuführen, sofern Tatsachen auf das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses hindeuten. Darüber hinaus wird erstmals der Einsatz algorithmischen Managements im Arbeitsverhältnis reguliert; dies nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für sonstige Personen, die Plattformarbeit leisten, unabhängig von der vertraglichen Grundlage. Umzusetzen ist die Richtlinie bis Mitte 2026.

1. Einleitung

„A rose is a rose is a rose ...“ Oder: „Ein Kompromiss ist ein Kompromiss ist ein Kompromiss ...“ So oder so ähnlich wird man sich wohl auch in einigen Jahren noch die Gesetzwerdung der Plattformarbeitsrichtlinie erzählen. Wer den Entstehungsprozess mitverfolgt hat, weiß, dass vom ursprünglichen Kommissionsvorschlag insbesondere im Hinblick auf die sogenannte widerlegliche Vermutung nicht viel übrig geblieben ist. Dies könnte – je nach Betrachtungsweise – auf der Sollseite vermerkt werden. Auf de...

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