Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GesRZ 2, April 2024, Seite 83

Anlageempfehlungen in sozialen Medien

Wie in dieser Rubrik bereits mehrfach berichtet, steigt die Zahl an Anlageempfehlungen in sozialen Medien, wobei die Empfehlungen nach Ansicht der Aufsichtsbehörden häufig intransparent oder irreführend sind. Unterschiedliche Aufsichtsbehörden warnen daher vor dem Hintergrund der Marktmissbrauchsregelungen vor Anlageempfehlungen in sozialen Medien.

Die ESMA hat am erneut auf die Regelungen der Marktmissbrauchsverordnung hingewiesen und warnt mit einem neuen Schreiben Personen, die Anlageempfehlungen in sozialen Medien posten. So seien beim Posten in sozialen Medien Transparenz und Genauigkeit besonders entscheidend. Finanz-Influencer, technische Experten oder Personen mit Interesse an finanziellen Investitionen sollten die Regeln der Marktmissbrauchsverordnung kennen und in der Lage sein, eine Investitionsempfehlung zu erkennen. Eine Investitionsempfehlung könne jeder öffentliche Beitrag, jedes Video oder jede andere Art von Kommunikation umfassen, in der eine Person direkt oder indirekt Ratschläge oder Ideen zum Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments gibt oder dazu, wie man ein Portfolio von Finanzinstrumenten zusammenstellt. Zu den spezifischen Anforderungen gehören di...

Daten werden geladen...