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AVR 2, April 2024, Seite 90

Veranlagung bei Unterbleiben des Lohnsteuerabzugs

AVR 2024/6

§§ 41, 82, 83 EStG; § 303 BAO

Bei einem zu Unrecht unterbliebenen Lohnsteuerabzug kommt es zu einer sogenannten S. 91 Nachholwirkung im Veranlagungsverfahren, wobei es auch bedeutungslos ist, ob der Arbeitgeber zur Haftung nach § 82 EStG herangezogen wurde oder nicht. Nach der Rechtsprechung entspricht es überdies der Verfahrensökonomie, einen fehlerhaften Lohnsteuerabzug nicht gegenüber dem Arbeitgeber (also über einen Umweg) geltend zu machen, sondern im Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers zu korrigieren.

Sachverhalt: Der Mitbeteiligte hat iZm einem Dienstverhältnis als Geschäftsführer einer GmbH Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit durch Untreuehandlungen bzw durch damit zusammenhängende Kick-back-Zahlungen (Zahlungsrückflüsse) erlangt. Diese Einkünfte wurden in den streitgegenständlichen Jahren 2003 bis 2005 von der GmbH nicht dem Lohnsteuerabzug unterworfen (die Lohnsteuerabzugspflicht war dem Grunde nach unstrittig) und nicht in den Einkommensteuererklärungen des Mitbeteiligten erklärt. Der Mitbeteiligte hat in den Jahren 2003 und 2005 die freiwillige Veranlagung nach § 41 Abs 2 EStG beantragt, im Jahr 2005 war er (aufgrund hier nicht näher relevanter Einkünfte) nach § 41 Abs 1 Z 3 EStG veranlagungsp...

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