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iFamZ 6, Dezember 2021, Seite 360

Streitanhängigkeit einer US-Scheidungsklage

iFamZ 2021/277

§ 235 ZPO

(…) [12] 1. Die Klägerin möchte für die Beurteilung der Rechtshängigkeit zunächst berücksichtigt wissen, dass das österreichische Verfahren bereits weiter als das in den USA anhängige Verfahren fortgeschritten sei.

[13] 1.1. Der wichtigste Grund für die Beachtung ausländischer Rechtshängigkeit ist das Bestreben, widersprechende Entscheidungen soweit möglich zu verhindern. In kollisionsrechtlicher Hinsicht ist das Vorliegen der negativen Prozessvoraussetzung der Streitanhängigkeit nach österreichischem Recht zu prüfen, weil vor österreichischen Gerichten nur inländisches Verfahrensrecht zur Anwendung zu kommen hat. Dieser Grundsatz gilt nur für die unmittelbare Anwendung von Verfahrensvorschriften, also im hier interessierenden Zusammenhang für die Frage, welche verfahrensrechtliche Beurteilung bei Bejahung des Prozesshindernisses geboten ist. Ob hingegen in einem anderen Land nach den Prozessvorschriften Rechtshängigkeit gegeben ist, stellt eine bloße Vorfragenbeurteilung und somit keine unmittelbare Anwendung ausländischen Verfahrensrechts dar (8 Ob 18/08t [Pkt 3.2.], 7 Ob 142/15f [Pkt 2.1.]).

[14] 1.2. Die Frage, ob eine vor einem ausländischen Gericht e...

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