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iFamZ 2, April 2024, Seite 72

Rückwirkende Änderung des Kinderbetreuungsgeldanspruchs

iFamZ 2024/51

§ 5a Abs 2 KBGG

Wenn § 5a Abs 2 Satz 4 KBGG eine Änderung der Anspruchsdauer ausschließt, „sofern dadurch vergangene Bezugszeiträume nachträglich geändert werden sollen“, werden damit allein Zeiten des tatsächlichen Bezugs von Kinderbetreuungsgeld angesprochen. Ruht der Kinderbetreuungsgeldanspruch im maßgeblichen Zeitraum, ist eine Änderung zulässig (hier auf Wunsch der Mutter zwecks Anpassung an eine durch ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgelöste neue Situation).

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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