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RWK 2, 15. Februar 2024, Seite 54

ESRS für bestimmte Sektoren und Unternehmen aus Drittländern

Der Rat und das Europäische Parlament einigten sich am auf die Änderung der Fristen für den Erlass der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Sektoren und Unternehmen aus Drittstaaten. Die sektorspezifischen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) und spezifische Standards für große Nicht-EU-Unternehmen sollen nun am angenommen werden, wodurch betroffene Unternehmen zwei Jahre länger Zeit für die Vorbereitung haben werden.

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