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ASoK 12, Dezember 2017, Seite 473

Abfertigungsbesteuerung für Vorstände nicht verfassungswidrig

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Der VfGH hat eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des BFG, in der die Verfassungswidrigkeit der Einschränkung der Lohnsteuerbegünstigung für freiwillige Abfertigungen nach § 67 Abs 6 EStG in der Fassung des AbgÄG 2014, BGBl I 2014/13, die primär und auch im konkreten Fall Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften trifft, geltend gemacht wurde, abgewiesen.

S. 474 Das zentrale Argument der Beschwerde, die Unsachlichkeit der unterschiedlichen Lohnbesteuerung von Abfertigungen an Geschäftsführer einer GmbH einerseits und an Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften andererseits, verwirft der VfGH damit, dass einer Abfertigung an ein weisungsungebundenes Vorstandsmitglied – selbst wenn diese der gesetzlichen Regelung des § 23 AngG nachgebildet ist – nicht jener Versorgungszweck zukommt wie einer zum Schutz eines weisungsgebundenen Arbeitnehmers zu gewährenden gesetzlichen Abfertigung und eine solche freiwillige Abfertigung daher auch nicht im selben Ausmaß steuerlich zu entlasten ist.

Im Hinblick auf das VfGH-Erkenntnis vom , G 147/05 ua, V 111/05 ua, VfSlg 17.886/2006, wonach sich die steuerliche Behandlung von Aufwandsersätzen für Dienstreisen nicht nach lohngestaltenden Vorsch...

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