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ASoK 12, Dezember 2017, Seite 470

Noch keine Rechtssicherheit beim Beschäftigungsbonus

Die EU-Kommission hat den Beschäftigungsbonus zwar nach Beihilfenrecht für unbedenklich erklärt, nicht aber in Bezug auf die Ausländerfreizügigkeit. Daher sieht das BMF unverändert keine Rechtssicherheit gegeben. Man könne vorerst noch nicht die Auszahlung des Beschäftigungsbonus empfehlen, sagten BMF-Experten zur APA. Die ersten Auszahlungen werden laut Gesetz im Juli 2018 fällig.

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