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iFamZ 6, Dezember 2021, Seite 313

Wohlüberlegt

Peter Barth und Stefan Menhofer

Guter Glaube genießt weitreichenden Schutz in der österreichischen Rechtsordnung. Damit freilich ist es, wie wir alle wissen, nicht getan. Wohlweislich knüpft das Gesetz weitreichende Voraussetzungen an dessen Schutz. Gutgläubig ist, wer redlich und rechtmäßig eine Sache besitzt. Redlichkeit ist eine, wenn nicht die tragende Säule des Fachdiskurses. Diesem fühlt sich die iFamZ seit ihrer Gründung verpflichtet. Es ist unser Anspruch, eine Plattform zur intensiven Diskussion insb auch „heikler“ Themen zu installieren und gegenläufigen Auffassungen Raum zu bieten, und zwar aus dem Bewusstsein um die Bedeutung einer pluralistischen und offenen Gesellschaft, die verschiedene Meinungen zulässt und keine von vornherein verurteilt. In diesem Bemühen ist die iFamZ jederzeit für Kritik und Anregungen offen.

Dialog und Austausch kennzeichnen idealtypisch auch die Rechtsetzung in einer liberalen Demokratie. Begutachtungsverfahren mit hinreichend Zeit zur Stellungnahme sind nicht von ungefähr ein wesentlicher Bestandteil des parlamentarischen Instrumentariums. Nur die Gesamtschau vermag einem partizipativen Gesetzwerdungsprozess transparent Rechnung zu tragen. Der Weg zur – individuellen wie kol...

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