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immo aktuell 5, Oktober 2022, Seite 248

Einkünftezurechnung bei Zuwendungsfruchtgenuss

immo aktuell 2022/40

§ 2 EStG; § 2 UStG

Einkünfte aus einem Fruchtgenussrecht iSd ABGB sind grundsätzlich originäre Einkünfte des Berechtigten. Der Fruchtgenussberechtigte muss dazu auf die Einkünfteerzielung Einfluss nehmen können, indem er am Wirtschaftsleben teilnimmt und die Nutzungsmöglichkeiten nach eigenen Intentionen gestaltet; überdies muss der Fruchtgenussberechtigte die Aufwendungen iZm dem Gegenstand des Fruchtgenusses (insb Erhaltungsaufwand und Abgaben) tragen […].

Sachverhalt: Den (damals minderjährigen) Schwestern MN und TN wurde von ihrem Vater mit Vertrag vom das Fruchtgenussrecht an einem Teil eines ihm gehörenden Grundstücks eingeräumt. Der übrige Teil konnte vom Vater frei genutzt werden. Im Vertrag wird ausdrücklich ausgeführt, die N Beteiligungs GmbH sei an der Anmietung des vom Fruchtgenussrecht betroffenen Teils der Liegenschaft interessiert und habe ein konkretes Mietangebot gelegt. Mit Mietvertrag vom vermieteten die S. 249Schwestern MN und TN (vertreten durch ihre Mutter) den vom Fruchtgenussrecht betroffenen Teil der Liegenschaft ab auf unbestimmte Dauer zu Geschäftszwecken an die N Beteiligungs GmbH. Der nicht vom Fruchtgenussrecht betroffene Teil der Liegenschaft w...

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